Luftfracht Airlines Spediteure Tracking Links News

Luftfracht-Transporte

Luftfracht-Transport-de

Abkommen der International Civil Aviation Organization

L10 Web Stats Reporter 3.15

International Civil Aviation Organization

Da bei der Beförderung von Luftfracht oft viele Länder überflogen werden, bedarf es verschiedener Abkommen, um diese Nationen ungehindert überfliegen zu dürfen. Darum wurde in den 50er Jahren die "International Civil Aviation Organization" kurz ICAO (eine Unterorganisation der UNO) von einer Reihe europäischer Regierungen und den USA und Kanada gegründet. Mitglieder sind Staaten, die zivilen internationalen Luftverkehr betreiben und in die UNO wählbar sind.

Die ICAO hat mit der Gründung ein gemeinsames Abkommen geschlossen, welches zum Ziel hat, die Entwicklung und Förderung von zivilen Fluggerät, von Flughäfen und von gemeinsamen Flugsicherungseinrichtungen, Absprachen zur Erhöhung der Sicherheit im internationalen Luftverkehr und um Maßnahmen einzuleiten, um ein geordnetes wirtschaftliches Wachstum und eine sinnvolle Arbeitsteilung der international tätigen Luftverkehrsgesellschaften, zu gewährleisten. Von der ICAO wurde schließlich Englisch als einheitliche Verständigungssprache in der Luftfahrt festgelegt.

Die wichtigste Aufgabe der ICAO ist die Regelung der internationalen Verkehrsrechte, der so genannten "Freiheiten der Luft". Zu dem Hoheitsgebiet eines Staates gehört auch der über dem Land liegende Luftraum. Also bedarf bereits das Überfliegen eines anderen Landes dessen ausdrücklicher Erlaubnis. Soll dort auch gelandet werden und sollen Passagiere, Gepäck, Fracht und Post abgesetzt, womöglich auch noch aufgenommen werden, sind entsprechend weiter gehende Vereinbarungen notwendig. Die internationalen Verkehrsrechte werden zwischen Regierungen nach den Empfehlungen der ICAO völkerrechtlich verbindlich wechselseitig durch bilaterale Abkommen gewährt.

Die fünf Freiheiten der Luft

Die Freiheiten der Luft sind durch die ICAO erstellte Regeln. Diese Freiheiten gelten als internationales Verkehrsrecht:

  1. Der Airline des Land X wird gestattet, das Land Y zu überfliegen (nichtkommerzielles Verkehrsrecht).
  2. Der Airline des Land X wird erlaubt, in Land Y eine technische Zwischenlandung vorzunehmen um z.B. das Flugzeug aufzutanken (nichtkommerzielles Verkehrsrecht).
  3. Der Airline des Land X wird gewährt, in Land Y Passagiere, Fracht und Post abzusetzen, jedoch nicht aufzunehmen (kommerzielles Verkehrsrecht).
  4. Der Airline des Land X wird gewährt, in Land Y Passagiere, Fracht und Post abzusetzen und aufzunehmen (kommerzielles Verkehrsrecht).
  5. Der Airline des Land X wird erlaubt, in Land Y Passagiere, Fracht und Post abzusetzen, aufzunehmen in Land Z abzusetzen und aufzunehmen, in Land B zu befördern. Von dort zahlende Passagiere, Fracht und Post wieder ins Heimatland Y zu transportieren (kommerzielles Verkehrsrecht).

Das Kabotagerecht

Die oben genannten fünf Freiheiten der Luft werden durch das Kabotagerecht ergänzt. Unter Kabotage versteht man das Erbringen einer Verkehrsdienstleistung innerhalb eines Binnenmarktes, durch einen Dienstleister, der nicht in diesem Binnenmarkt beheimatet ist. Es erlaubt einer Fluggesellschaft, innerhalb eines fremden Landes zwischen den dortigen Flughäfen Passagiere, Fracht und Post zu befördern. Im europäischen Binnenmarkt gilt das Kabotagerecht für die Luftbeförderung für alle Luftverkehrsunternehmungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat.

Die Website der ICAO

www.icao.int

Die Website der ICAO ist in englischer und französischer Sprache aufbereitet.

Man findet Informationen über Aktivitäten, weltweiten Meetings, Publikationen und Links zu transportbezogenen Regierungsstellen.

Niederlassungen der ICAO

ICAO in Kanada

External Relations and Public Information Office 999 University Street, Montreal, Quebec H3C 5H7, Canada

ICAO in Thailand

Asia and Pacific Office
252/1 Vipavadee Rangsit Road, Ladyao, Chatuchak, Bangkok 10900, Thailand

ICAO in Frankreich

European and North Atlantic Office
3 bis villa Émile-Bergerat, 92522 Neuilly-sur-Seine Cedex, France

ICAO in Ägypten

Middle East Office
Egyptian Civil Aviation Complex, Cairo Airport Road, Cairo, Egypt

ICAO in Mexiko

N orth American, Central American and Caribbean Office
Av. Presidente Masaryk No. 29 - 3rd floor
Col. Chapultepec Morales, C.P. 11570 México

ICAO in Peru

South American Office
Edificio CORPAC, Zona Comercial, Aeropuerto Internacional Jorge Chávez
Lima (Callao), Perú

ICAO in Senegal

Western and Central African Office
15, boulevard de la République, Dakar, Sénégal

ICAO in Kenia

Eastern and Southern African Office
United Nations Accommodation, Limuru Rd., Gigiri, Nairobi, Kenya

 

Das ICAO HQ

Das ICAO Zentralbüro im Jahre 1949 im International Aviation Building
1080 University Street
Montréal, Quebec
Kanada

Foto mit freundlicher Genehmigung der ICAO

ICAO Zentrale in Montreal