International Civil Aviation Organization
Da bei der Beförderung von Luftfracht oft viele Länder überflogen werden, bedarf es verschiedener Abkommen, um diese Nationen ungehindert überfliegen zu dürfen. Darum wurde in den 50er Jahren die "International Civil Aviation Organization" kurz ICAO (eine Unterorganisation der UNO) von einer Reihe europäischer Regierungen und den USA und Kanada gegründet. Mitglieder sind Staaten, die zivilen internationalen Luftverkehr betreiben und in die UNO wählbar sind.
Die ICAO hat mit der Gründung ein gemeinsames Abkommen geschlossen, welches zum Ziel hat, die Entwicklung und Förderung von zivilen Fluggerät, von Flughäfen und von gemeinsamen Flugsicherungseinrichtungen, Absprachen zur Erhöhung der Sicherheit im internationalen Luftverkehr und um Maßnahmen einzuleiten, um ein geordnetes wirtschaftliches Wachstum und eine sinnvolle Arbeitsteilung der international tätigen Luftverkehrsgesellschaften, zu gewährleisten. Von der ICAO wurde schließlich Englisch als einheitliche Verständigungssprache in der Luftfahrt festgelegt.
Die wichtigste Aufgabe der ICAO ist die Regelung der internationalen Verkehrsrechte, der so genannten "Freiheiten der Luft". Zu dem Hoheitsgebiet eines Staates gehört auch der über dem Land liegende Luftraum. Also bedarf bereits das Überfliegen eines anderen Landes dessen ausdrücklicher Erlaubnis. Soll dort auch gelandet werden und sollen Passagiere, Gepäck, Fracht und Post abgesetzt, womöglich auch noch aufgenommen werden, sind entsprechend weiter gehende Vereinbarungen notwendig. Die internationalen Verkehrsrechte werden zwischen Regierungen nach den Empfehlungen der ICAO völkerrechtlich verbindlich wechselseitig durch bilaterale Abkommen gewährt.
Die fünf Freiheiten der Luft
Die Freiheiten der Luft sind durch die ICAO erstellte Regeln. Diese Freiheiten gelten als internationales Verkehrsrecht:
- Der Airline des Land X wird gestattet, das Land Y zu überfliegen (nichtkommerzielles Verkehrsrecht).
- Der Airline des Land X wird erlaubt, in Land Y eine technische Zwischenlandung vorzunehmen um z.B. das Flugzeug aufzutanken (nichtkommerzielles Verkehrsrecht).
- Der Airline des Land X wird gewährt, in Land Y Passagiere, Fracht und Post abzusetzen, jedoch nicht aufzunehmen (kommerzielles Verkehrsrecht).
- Der Airline des Land X wird gewährt, in Land Y Passagiere, Fracht und Post abzusetzen und aufzunehmen (kommerzielles Verkehrsrecht).
- Der Airline des Land X wird erlaubt, in Land Y Passagiere, Fracht und Post abzusetzen, aufzunehmen in Land Z abzusetzen und aufzunehmen, in Land B zu befördern. Von dort zahlende Passagiere, Fracht und Post wieder ins Heimatland Y zu transportieren (kommerzielles Verkehrsrecht).
Das Kabotagerecht
Die oben genannten fünf Freiheiten der Luft werden durch das Kabotagerecht ergänzt. Unter Kabotage versteht man das Erbringen einer Verkehrsdienstleistung innerhalb eines Binnenmarktes, durch einen Dienstleister, der nicht in diesem Binnenmarkt beheimatet ist. Es erlaubt einer Fluggesellschaft, innerhalb eines fremden Landes zwischen den dortigen Flughäfen Passagiere, Fracht und Post zu befördern. Im europäischen Binnenmarkt gilt das Kabotagerecht für die Luftbeförderung für alle Luftverkehrsunternehmungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat.